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ÖBA 11, November 2009, Seite 833

„AMIS-Skandal“: Die Bank muß ihren Kunden über das, letztlich jeder Fremdveranlagung immanente, Risiko der Veruntreuung nicht aufklären

§§ 1293 ff, 1299 ABGB; § 502 ZPO

Der Umfang der Beratungs- und Aufklärungspflichten einer Bank richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls; seine Beurteilung ist daher nicht revisibel, es wäre denn, dem Berufungsgericht wäre eine grobe Fehlbeurteilung unterlaufen. Die Bank muß ihren Kunden in der Regel nicht über das, letztlich jeder Fremdveranlagung immanente, Risiko der Veruntreuung aufklären.

S. 834Aus der Begründung:

Mag. H (im folgenden als „Verbraucherin“ bezeichnet) benötigte zur Finanzierung einer von ihr gekauften Immobilie einen Kredit. Über Beratung eines selbständigen (der Beklagten nicht zurechenbaren) Finanzberaters entschied sich die Verbraucherin, für den aufzunehmenden Fremdwährungskredit Produkte der AMIS Financial Consulting AG als Tilgungsträger zu verwenden, wofür sie monatlich € 332,50 einzuzahlen hatte. In der Folge schloß die Verbraucherin mit der beklagten Bank, die die genannten Produkte als Tilgungsträger akzeptierte, einen Kreditvertrag ab. In weiterer Folge wurde über die AMIS Financial Consulting AG der Konkurs eröffnet. Die Verbraucherin hat dem klagenden Verein ihre sämtlichen Ansprüche gegen die Beklagte zur Klagsführung abgetreten.

Der klagen...

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