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SWK 26, 21. September 2021, Seite 1226

KStR-Wartungserlass in Begutachtung

Der KStR-Wartungserlass 2021 befindet sich derzeit in Begutachtung. Durch diesen Erlass erfolgt die Anpassung der KStR insbesondere aufgrund der Änderungen durch die WGG-Novellen 2015 und 2019, das MiFiGG 2017, das StRefG 2020, das FORG, das KonStG 2020, das COVID-19-StMG, die COVID-19-VerlustberücksichtigungsVO sowie die EBITDA-ErmittlungsVO. Ende der Begutachtungsfrist ist der .

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