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Die Legislativvorschläge der EU von Oktober 2021 zur Umsetzung der Basel-III-Finalisierung
Die Änderungen im Überblick
Ende Oktober 2021 hat die Europäische Kommission (auf 213 Seiten) die Legislativvorschläge zur neuen CRR III (als Verordnung direkt umsetzbar) und CRD VI (als Richtlinie in nationales Recht zu übernehmen) veröffentlicht; die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten. In diesem Beitrag werden schwerpunktmäßig die Änderungen der CRR III betreffend Kreditrisiko-Standardansatz und IRB-Ansatz sowie ergänzend das operationelle Risiko dargestellt – soweit sie in der aktuellen Form nicht bereits mit der CRR II umgesetzt worden sind.
1. Hintergrund
Bis 2017 wurden die „Basel-III“-Bestimmungen aufgrund der Erfahrungen der Finanzkrise 2007/2008 überarbeitet; dieser Prozess mündete im BCBS-Dokument 424 „Basel III: Finalising post-crisis reforms“ von Dezember 2017. Eine erste, teilweise Übernahme in EU-Recht erfolgte bereits mit der CRD V (CRD = Capital Requirements Directive, in nationales Recht umzusetzen) und der CRR II (CRR = Capital Requirements Regulation, direkt anwendbar), die beide im Mai 2019 beschlossen worden sind: Die CRD V gilt seit , die CRR II seit , wobei manche Bestimmungen COVID-19-bedingt bereits mit Juni 2020 in Kraft gesetzt worden sind. Die Übernahme der restlichen Bestimmungen sollt...