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SWK 3, 20. Jänner 2022, Seite 108

Nebenfolgen eines Finanzstrafverfahrens im Gewerberecht

Zu den allzu oft übersehenen Konsequenzen abgabenrechtlicher Delinquenz

Felix Karl Vogl

Kommt es zur Einleitung eines Finanzstrafverfahrens oder droht eine solche, so möchte der Betroffene von seinem Berater meist wissen, welche potenziellen Rechtsfolgen mit einer Bestrafung bzw Verurteilung einhergehen können. In der Verteidigung in Finanzstrafsachen erfahrene Berater können ihrem Mandanten meist rasch mitteilen, mit welcher Geld- oder Freiheitsstrafe ungefähr zu rechnen sein wird. Allzu oft in Vergessenheit gerät freilich, dass ein Finanzstrafverfahren auch handfeste Auswirkungen auf andere Lebensbereiche, zB auf öffentlich-rechtliche Berechtigungen des Verdächtigen/Beschuldigten/Angeklagten, haben kann. Mit welchen Folgen auf die Gewerbeberechtigung eine Bestrafung bzw Verurteilung wegen eines Finanzvergehens einhergehen kann, zeigt dieser Beitrag auf.

1. Überblick

Bei der Abschätzung der potenziellen Folgen eines Finanzstrafverfahrens häufig übersehen wird, dass ein für den Beschuldigten bzw Angeklagten negativer Ausgang eines Finanzstrafverfahrens als Rechtsfolge nicht nur eine Geld- oder Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann. Wer ein Finanzvergehen begeht, kann deswegen nämlich von der Ausübung eines Gewerbes ausgeschlossen sein (§ 13 Abs 1 und 2 GewO) bzw kann eine bereits verliehene...

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