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SWK 12, 20. April 2023, Seite 566

Highlights aus dem EStR-Wartungserlass 2023

Entgeltlichkeit/Unentgeltlichkeit – Zu- und Abschläge bei Bilanzberichtigung – Investitionsfreibetrag – Vorführ-Kfz – Kapitalvermögen und Kryptowährungen

Christoph Schlager

Ende März 2023 wurde der EStR-Wartungserlass 2023 mit einem Umfang von mehr als 350 Seiten veröffentlicht. Neben der Darstellung und Umsetzung einer Fülle von Gesetzesänderungen (insbesondere Investitionsfreibetrag, Öffi-Tickets, Kryptobesteuerung) liegt der Schwerpunkt des Wartungserlasses auf der Einarbeitung aktueller höchstgerichtlicher Judikatur, insbesondere zur Abgrenzung Entgeltlichkeit/Unentgeltlichkeit sowie zur Bilanzberichtigung mit Zu- und Abschlägen. Dieser Beitrag stellt einige wichtige Punkte dar und geht dabei auch auf die Änderungen im Rahmen der Begutachtung ein.

1. Abgrenzung Entgeltlichkeit/Unentgeltlichkeit und Auswirkungen auf Erbteilung und Scheidung

Das inhaltlich vielleicht spannendste Thema bei der diesjährigen Wartung der EStR war die Frage, wie das BMF das VwGH-Erkenntnis vom , Ro 2020/15/0015, in die Verwaltungspraxis übernehmen würde. Dem Erkenntnis, in dem der VwGH der bis dahin in den EStR vorgesehenen, auf § 20 Abs 1 Z 4 EStG gestützten 50%-Grenze eine Absage erteilt und eine 75%-Grenze in den Raum gestellt hatte, war eine intensive Diskussion im Schrifttum gefolgt. Da sich die Abgrenzungsfrage durch zahlreiche Themen zieht, müssen die EStR an unterschiedlichen Stellen angepasst werde...

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