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SWK 20-21, 20. Juli 2020, Seite 1074

Vorsteuerabzug beim Mining?

Mining ist nicht gleich Mining

Natalie Enzinger

Der Begriff „Mining“ wird häufig mit dem „Schürfen“ von neuen Einheiten einer virtuellen Währung gleichgesetzt. Tatsächlich erbringt der „Miner“ für das Blockchain-Netzwerk eine Validierungsdienstleistung, für die er in der Regel neben Transaktionsgebühren auch neu generierte („geminte“) Einheiten einer virtuellen Währung erhält. Da das Mining in der Praxis in unterschiedlicher Form auftreten kann, ist eine detaillierte Auseinandersetzung mit dem konkreten Sachverhalt für eine zutreffende umsatzsteuerliche Beurteilung erforderlich. Bei der umsatzsteuerlichen Analyse eines Sachverhalts muss untersucht werden, ob unmittelbar eine Validierungsdienstleistung an das Blockchain-Netzwerk erbracht wird oder ob bloß – als Vorleistung zur Validierungsdienstleistung – Rechenleistung an einen anderen Unternehmer zur Verfügung gestellt wird. Im Rahmen dieses Beitrags werden die unterschiedlichen Konstellationen des Minings und deren Folgen in Bezug auf die umsatzsteuerliche Behandlung der Leistungen als auch auf den Vorsteuerabzug aufgezeigt.

1. Erscheinungsformen von „Mining“

1.1. Überblick

Der Begriff „Mining“ wird im allgemeinen Sprachgebrauch oft mit dem „Schürfen“ von neuen Einheiten einer vi...

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