Luegmair (Hrsg)

Handbuch Liegenschaftserwerb

1. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-2197-5

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Handbuch Liegenschaftserwerb (1. Auflage)

S. 79

6.1. Kaufvertrag

6.1.1. Vertragsabschluss

Ein Kaufvertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärung der verkaufenden und der kaufenden Partei, dass die verkaufende Partei der kaufenden Partei das Kaufobjekt zu einem bestimmten bzw bestimmbaren Kaufpreis überlässt (§ 1053 ABGB), zustande.

Zum Zustandekommen eines Kaufvertrags genügt grundsätzlich die Einigung über Kaufpreis und Kaufgegenstand. Dass Nebenpunkte nicht besprochen wurden, steht dem Zustandekommen eines Kaufvertrags nicht entgegen. Die fehlenden Punkte sind vielmehr aus dem Willen der Parteien zu erschließen oder aus dem Gesetz zu ergänzen. War allerdings eine Vereinbarung über offen gebliebene Punkte vorbehalten, kommt der Vertrag erst zustande, wenn sich die Parteien auch darüber geeinigt haben.

Der Abschluss eines Kaufvertrags ist an keine bestimmte Form gebunden (Formfreiheit). Kaufverträge können schriftlich, mündlich oder konkludent abgeschlossen werden. Nicht nur für den Kaufvertrag betreffend eine Liegenschaft, sondern auch für den Kauf von Miteigentumsanteilen besteht Formfreiheit, ebenso für einen Kaufvertrag über einen mit Wohnungseigentum verbundenen Liegenschaftsanteil. Der Kaufvertrag stellt den Rechtsgrund (Titel) fü...

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