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VwGH zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
Replik zu Wolkerstorfer, SWK 14/2020, 789
Im Beitrag von Wolkerstorfer in SWK 14/2020 sind einige Aussagen enthalten, die aus Sicht des steuerlichen Vertreters der Beschwerdeführerin nicht unkommentiert bleiben sollten.
1. Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
Ausgangspunkt der nachstehenden Überlegungen ist der Begriff des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs iSd § 31 BAO. Dieser ist – im Gegensatz zum Gewerbebetrieb nach § 28 BAO – so definiert, dass „eine selbständige, nachhaltige Betätigung ohne Gewinnabsicht vorliegt, wenn durch die Betätigung Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die Betätigung über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht“. Eine unmittelbare Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr mit der damit verbundenen Einnahmenerzielung gegenüber Dritten (wie in § 28 BAO gefordert) ist nicht notwendig und würde bei an sich begünstigten Körperschaften grundsätzlich zum Verlust der abgabenrechtlichen Gemeinnützigkeit iSd § 34 ff BAO führen, wenn daneben keine anderen begünstigten Betätigungen erbracht werden (und auch keine Ausnahmegenehmigung gemäß § 44 Abs 2 BAO vorliegt).
Betätigungen wie im vorliegenden Fall, die der Eigenversorgung des begünstigten Rechtsträgers Krankenanstalt dienen – wie eben auch Anstaltsapotheken – s...