Handbuch Einlagenrückzahlung
1. Aufl. 2016
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1. S. 200Ausgangsproblematik und erfasste Anwendungsfälle
Infolge der Neukonzeption der Einlagenrückzahlung durch das AbgÄG 2015 ist neben der – bereits nach der bisherigen Rechtslage gemäß § 4 Abs 12 EStG idF vor dem StRefG 2015/16 geforderten – Evidenzierung des Stands der Einlagen iSd § 4 Abs 12 EStG auch eine Evidenzierung des Stands der Innenfinanzierung iSd § 4 Abs 12 Z 4 EStG erforderlich. Der Stand der Einlagen ist dabei – wie bisher – außerbilanzmäßig über ein Einlagenevidenzkonto gemäß § 4 Abs 12 Z 3 EStG zu dokumentieren. Gleiches gilt nach § 4 Abs 12 Z 4 EStG sinngemäß auch für den Stand der Innenfinanzierung, welcher ebenfalls außerbilanzmäßig über ein entsprechendes Innenfinanzierungskonto festzuhalten ist. Die noch im StRefG 2015/16 vorgesehene zusätzliche gesonderte steuerliche Evidenzierung von umgründungsbedingten Differenzbeträgen bei Umgründungen mit unternehmensrechtlicher Aufwertung nach § 202 Abs 1 UGB ist mit dem AbgÄG 2015 entfallen. Die Problematik iZm den daraus in der Vergangenheit resultierenden Gestaltungsmöglichkeiten soll künftig durch eine Anknüpfung in § 4 Abs 12 Z 4 EStG an die ebenfalls im Rahmen des AbgÄG 2015 neugestaltete Ausschüttungssperre des § 235 UGB unterbunden werden, wonach „Gewinne, die durch Umgründungen unter Ansatz S. 201des beizulegenden Wertes entstanden sind, […] die I...