Praxishandbuch Börserecht
2. Aufl. 2020
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S. 33III. Emittenten
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Dieser Abschnitt des Praxishandbuchs beschäftigt sich mit Emittenten bzw potenziellen Emittenten. Zu Beginn wird der „Gang an die Börse“ beschrieben. Da eine AG rechtlich betrachtet regelmäßig nur dann als börsenotiert gilt, wenn ihre Aktien zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind (siehe § 3 AktG), ist mit „Börsegang“ häufig auch im allgemeinen Sprachgebrauch der Gang in einen geregelten Markt (etwa den Amtlichen Handel der Wiener Börse) gemeint. Erfolgt ein solcher Börsegang im Zuge eines öffentlichen Wertpapierangebots, spricht man häufig von Initial Public Offering (IPO), erfolgt lediglich die Zulassung der bestehenden Aktien, ist oft von „Börsezulassung“ die Rede.
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Der Börsegang im Sinne von „Gang in einen geregelten Markt“ bildet den Ausgangspunkt dieses Abschnitts. In jüngerer Zeit hat aber auch die Einbeziehung von Aktien in ein MTF (Vienna MTF der Wiener Börse) wieder spürbar an Bedeutung gewonnen. Dieser Börsegang „light“, welcher deutlich weniger strengen gesetzlichen Vorgaben unterliegt und vor allem für junge Wachstumsunternehmen und KMU interessant ist, wird daran anschließend in einem gesonderten Kapitel dargestellt. Einige der Überlegungen zum „echt...