Wilfling
Praxishandbuch Börserecht
2. Aufl. 2020
Print-ISBN: 978-3-7073-3880-5
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Praxishandbuch Börserecht (2. Auflage)
S. 363Anlage 5
Muster für die schriftlichen Protokolle und Vermerke nach Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe d der Delegierten Verordnung (EU) 2016/960, wenn es sich bei den offengelegten Informationen nicht um Insiderinformationen handelt
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Punkt | Textfeld |
i. Identität des offenlegenden Marktteilnehmers | Vollständige Namen des offenlegenden Marktteilnehmers und der Person innerhalb des offenlegenden Marktteilnehmers, die die Informationen und die für die Übermittlung verwendeten Kontaktangaben bereitstellt |
ii. Identität der Person, die die Mitteilung erhält | Vollständiger Name der Person, die die übermittelten Informationen erhält, und die für die Übermittlung verwendeten Kontaktangaben |
iii. Datum und Uhrzeit der Übermittlung | Datum und Uhrzeit(en) der Übermittlung mit Angabe der Zeitzone |
iv. Klarstellung der Art des Gesprächs gemäß Artikel 3 Absatz 4 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2016/960 | Aufzeichnung der Erklärung, dass die Übermittlung für die Zwecke einer Marktsondierung stattfindet |
v. Bestätigung der Identität gemäß Artikel 3 Absatz 4 Buchstabe c der Delegierten Verordnung (EU) 2016/960 | Aufzeichnung der Information über die Bestätigung durch die kontaktierte Person, dass der offenlegende Marktteilnehmer mit der Person kommuniziert, die vom potenziellen Anleger mit dem Empfang der Marktsondierung betraut wurde |
vi. Klarstellung gemäß Artikel 3 Absatz 4 Buchstabe d der Delegierten Verordnung (EU) 2016/960, dass keine Insiderinformationen mitgeteilt werden | Aufzeichnung der Klarstellung, dass die Person, die die übermittelten Informationen erhält, bei Zustimmung zum Erhalt der Marktsondierung Informationen erhalten wird, die der offenlegende Marktteilnehmer nicht als Insiderinformationen betrachtet, und ein Verweis auf die in Artikel 11 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr 596/2014 festgelegte Verpflichtung |
vii. S. 364 Bestätigung der Zustimmung gemäß Artikel 3 Absatz 4 Buchstabe e der Delegierten Verordnung (EU) 2016/960 | Aufzeichnung der Information über die Zustimmung der Person, die die Marktsondierung erhält, dass die Marktsondierung fortgesetzt wird (Ersuchen und Antwort auf Ersuchen) |
viii. Offenlegung von Informationen gemäß Artikel 3 Absatz 4 Buchstabe f der Delegierten Verordnung (EU) 2016/960 | Beschreibung der für die Zwecke der Marktsondierung offengelegten Informationen |