Praxishandbuch Börserecht
2. Aufl. 2020
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S. 1I. Einleitung
A. Überblick
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Der Begriff „Börserecht“ wird nicht übermäßig oft verwendet. Sich ihm systematisch zu nähern, ist schwierig und hier auch nicht zwingend erforderlich. In Abgrenzung zum wesentlich weiteren Begriff „Kapitalmarktrecht“ (über dessen Reichweite man im Detail auch streiten kann) sollen hier im Wesentlichen jene Bestimmungen dargestellt werden, die für Unternehmen aufgrund ihrer Börsenotierung oder des Betriebs einer Börse relevant sind. In einem immer unübersichtlicher werdenden Regelungsdickicht aus unionsrechtlichen und nationalen Normen mit unterschiedlicher rechtlicher Qualität ist dies herausfordernd genug. Auch im zweiten Halbjahr 2019 ist in Österreich wohl das BörseG nach wie vor die zentrale börserechtliche Rechtsquelle. Mit der seit Juli 2016 anwendbaren Marktmissbrauchsverordnung, die einen wesentlichen Schwerpunkt dieses Buches bildet, gibt es im Börserecht aber auch ein zentrales unionsrechtliches Regelwerk, welches in Österreich unmittelbar anwendbar ist. Daneben spielen zahlreiche andere EU-Rechtsakte (inklusive delegierter Verordnungen und Durchführungsverordnungen der Kommission), nationale Gesetze und Verordnungen, Leitlinien, Rundschreiben und...