Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Rechnungsmängel und Rechnungsberichtigungen in der Umsatzsteuer
Eine Anleitung
Rechnungen und die Berichtigung mangelhafter Rechnungen sind in der Praxis in zweierlei Hinsicht von Bedeutung: Einerseits ist eine korrekte Rechnung aus Sicht des Leistungsempfängers das wichtigste Instrument, um den Vorsteuerabzug geltend zu machen. Ist die Rechnung mangelhaft, kann dies den Vorsteuerabzug erschweren oder unmöglich machen. Andererseits kann es auch aus Sicht des Leistenden zu einer Steuerschuld kraft Rechnungsstellung kommen, wenn ein zu hoher Steuerbetrag ausgewiesen wird. Auch unter diesem Aspekt kommt der Rechnungsberichtigung große Bedeutung zu. Dieser Beitrag soll die Problematik und Möglichkeiten zur Berichtigung aufzeigen.
1. Rechnungen aus Sicht des Leistungsempfängers
Rechnungen sind von immenser praktischer Bedeutung für den Leistungsempfänger, da sie das bedeutendste Beweismittel sind, um nachzuweisen, dass die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt sind. Traditionell wurde gar die Auffassung vertreten, dass eine Rechnung, die sämtliche Rechnungsmerkmale des § 11 UStG enthält, unabdingbare Voraussetzung für den Vorsteuerabzug sei. Fehlte daher ein Rechnungsmerkmal oder war es mangelhaft, stand der Vorsteuerabzug erst dann zu, wenn dieser Mangel behoben wo...