Handbuch für Arbeitgeber
1. Aufl. 2022
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S. 33122. Beendigung des Dienstverhältnisses
Die nachstehenden Ausführungen sollen aufzeigen, unter welchen arbeitsrechtlichen Voraussetzungen Arbeitsverhältnisse aufgelöst werden können und welche Beschränkungen der Gesetzgeber den Arbeitgebern dabei unter dem Titel Kündigungs- und Entlassungsschutz auferlegt hat. Zur Abrundung werden auch steuer- und sozialversicherungsrechtliche Pflichten der Arbeitgeber dargestellt, welche diese bei Auflösung eines Dienstverhältnisses zu beachten haben.
22.1. Allgemeines
Bei der Beendigung eines Dienstverhältnisses ist zunächst zu unterscheiden, ob dieses auf bestimmte oder unbestimmte Zeit abgeschlossen wurde. Im Falle einer Befristung endet das Dienstverhältnis durch Fristablauf, ansonsten muss es durch Kündigung beendet werden. In jedem Fall ist eine einvernehmliche Auflösung möglich, bei bestimmten Gründen kann auch eine vorzeitige Beendigung (Entlassung, vorzeitiger Austritt) erfolgen. Wurde eine Probezeit (Höchstdauer ein Monat) vereinbart, kann das Dienstverhältnis während derselben jederzeit ohne Angabe von Gründen beendet werden.
Größte Vorsicht ist bei der Unterstellung von „konkludenten“ Austritten geboten: Das bloße nachrichtenlose Nic...