Handbuch für Arbeitgeber
1. Aufl. 2022
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S. 19314. Diskriminierungsverbote
Diskriminierungsverbote wurden einerseits von der Rechtsprechung entwickelt und finden sich andererseits in (vorwiegend europarechtlich initiierten) Sondergesetzen. Das folgende Kapitel soll einen Überblick über die wichtigsten Fragen in diesem Zusammenhang bieten.
14.1. Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz
Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz besagt, dass der Arbeitgeber eine Minderheit unter seinen Arbeitnehmern nicht gegenüber der Mehrheit aus unsachlichen Gründen benachteiligen darf. Praktische Bedeutung hat dieser Grundsatz etwa bei Leistungen mit Entgeltcharakter und zwar sowohl bei vereinbarten als auch bei „freiwilligen“ Zuwendungen (aber auch bei zusätzlichen Urlaubstagen oder sonstigen – nicht monetären – Begünstigungen). Bei Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes können die betroffenen Arbeitnehmer die ihnen vorenthaltene Leistung fordern.
Für den Nachweis einer Verletzung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes bedarf es des Nachweises, dass ein Dienstnehmer gegenüber anderen Dienstnehmern, die in einer vergleichbaren Situation stehen, benachteiligt wurde, also der Benachteiligung einer Minderheit gegenüber e...