Handbuch für Arbeitgeber
1. Aufl. 2022
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S. 18313. Arbeitnehmerschutz, Mutterschutz, Elternkarenz
Der Schutz von Arbeitnehmern vor den Gefahren am Arbeitsplatz ist, ebenso wie der Schutz von (werdenden) Müttern und Vätern, mit sämtlichen daraus abgeleiteten Ansprüchen Gegenstand dieses Kapitels. Auch hier ist die Kenntnis dieser Regelungen notwendig, um Rechtsnachteile zu vermeiden.
13.1. ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG)
13.1.1. Grundsätze
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) enthält Bestimmungen über die Bestellung von Sicherheitsvertrauenspersonen, über die Gestaltung von Arbeitsplätzen bzw den Umgang mit Arbeitsmitteln und die Verhütung von Arbeitsunfällen sowie die sog „Präventivdienste“ (sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung). Im Folgenden soll eine kurze überblicksmäßige Darstellung der wichtigsten Grundsätze erfolgen:
Allgemeine Pflichten: Gem § 3 ASchG hat der Arbeitgeber die zum Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Sittlichkeit erforderlichen Maßnahmen zu treffen (einschließlich Verhütung arbeitsbedingter Gefahren, Information und Unterweisung sowie Bereitstellung erforderlicher Mittel). Die Kosten dafür dürfen auf keinen Fall zu Lasten der Arbeitnehmer gehen.
Sicherheitsvertrauenspersonen: Werden in einem Betrieb regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt, hat...