Handbuch für Arbeitgeber
1. Aufl. 2022
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S. 17212. Arbeitszeit, Arbeitsruhe
Nachfolgend werden die im Detail durchaus komplexen Regelungen betreffend Arbeitszeit und Arbeitsruhe in ihren Grundzügen dargestellt. Eine Kenntnis dieser Regelungen ist jedenfalls notwendig, um nachteilige Folgen in arbeitsrechtlicher, aber auch verwaltungsstrafrechtlicher Hinsicht zu vermeiden.
12.1. Arbeitszeit
12.1.1. Allgemeines
Bestimmungen über die Arbeitszeit finden sich vor allem im Arbeitszeitgesetz (AZG). Weitere Bestimmungen finden sich in den einzelnen Branchenkollektivverträgen (insb was das Ausmaß der Normalarbeitszeit sowie mögliche Flexibilisierungen und die Abgeltung von Überstunden betrifft). Im Zusammenhang mit der Arbeitszeit stehen auch die Bestimmungen über die Arbeitsruhe (insb Wochenendruhe und Feiertagsruhe), welche im Arbeitsruhegesetz (ARG) zu finden sind.
12.1.2. Ausmaß der Arbeitszeit
Unter Arbeitszeit versteht man gem § 2 AZG die Zeit von Beginn bis Ende der Arbeit ohne Ruhepausen. Auch die sog Arbeitsbereitschaft ist als Arbeitszeit anzusehen. Von Arbeitsbereitschaft spricht man, wenn der Arbeitnehmer sich an seinem Arbeitsplatz oder einem anderen vom Arbeitgeber bestimmten Ort aufhalten muss und jederzeit zu einer Dienstleistung herangezogen werden kann (OGH 8 ObA 225/94)...