Handbuch für Arbeitgeber
1. Aufl. 2022
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S. 1057. Pflichten des Dienstnehmers
Das folgende Kapitel behandelt die zahlreichen Verpflichtungen des Arbeitnehmers während seines bzw nach seinem Arbeitsverhältnis. Im Vordergrund steht die Arbeitspflicht, daneben ist noch die Treuepflicht (Interessenwahrungspflicht) einschließlich der Konkurrenzklausel zu behandeln. Auch das sehr aktuelle Thema des Umganges mit neuen Medien wird dabei beleuchtet.
7.1. Arbeitspflicht
7.1.1. Umfang der Arbeitspflicht
Welche Arbeit vom Dienstnehmer zu leisten ist, sollte sich aus dem Dienstvertrag selbst ergeben (siehe Kap 6.). Eine gewisse Umschreibung zumindest der Art der Verwendung ist jedenfalls notwendig, damit überhaupt ein inhaltlich bestimmter Vertrag zustande kommt. Diesbezügliche Regelungen im Dienstvertrag sind – wie alle Vereinbarungen – auszulegen, wobei gem § 914 ABGB „nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften, sondern die Absicht der Parteien zu erforschen“ ist. Der Vertrag ist „so zu verstehen, wie es der Übung des redlichen Verkehrs entspricht“. Bei „zweiseitig verbindlichen Verträgen“ (wie eben bei einem Dienstvertrag) wird gem § 915 ABGB „eine undeutliche Äußerung zum Nachteile desjenigen erklärt, der sich derselben bedient hat“ (idR ist die...