Handbuch für Arbeitgeber
1. Aufl. 2022
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S. 645. Dienstvertrag/freier Dienstvertrag/ Werkvertrag
Die vertraglichen Grundlagen für die Erbringung von Arbeitsleistungen können je nach Art und Umfang der vereinbarten Leistungen unterschiedlich ausgestaltet sein. Das folgende Kapitel soll einen Überblick über mögliche Vertragstypen vermitteln, deren wesentliche Inhalte und Kennzeichen darstellen sowie die daran anknüpfenden arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Folgen aufzeigen. Auch die rechtlichen Konsequenzen einer Umqualifizierung von Verträgen, zB anlässlich einer Gemeinsamen Prüfung von Lohnabgaben und Beiträgen (GPLB) werden dargestellt.
5.1. Abgrenzung aus arbeitsrechtlicher Sicht
Die Rechtsquellen des Arbeitsrechts knüpfen an den Begriff des „Dienstnehmers“ („Arbeitnehmers“) an. Nur wenn ein „echtes“ Dienstverhältnis vorliegt, sind sämtliche arbeitsrechtlichen Normen anwendbar. Von einem Dienstverhältnis spricht man, wenn sich jemand zur Verfügungstellung seiner Arbeitsleistung in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet. Schwierigkeiten bereitet in der Praxis die Abgrenzung des „echten Dienstvertrags“ vom sog „freien Dienstvertrag“ und vom „Werkvertrag“. Ein Werkvertrag liegt nur dann vor, wenn die Fertigstellu...