Umgründungen und Immobilien
1. Aufl. 2022
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S. 1561. Verluste und Umgründungen
Verlustvorträge und deren Übertragung sind bei Umgründungen häufig eines der Kernthemen. Gottfried Sulz, Steuerberater des Jahres 2021 für Umgründungen, hat sich mit zahlreichen fachlichen und praktischen Fragestellungen der Verlustverwertung bei Umgründungen beschäftigt, denn das UmgrStG normiert einen Übertrag von Verlusten nur, wenn gewisse Sonderregelungen beachtet werden. Eine wesentliche ist der Objektbezug und die Zurechnung von Verlusten zum zu übertragenden Vermögen als Verlustzurechnungsobjekt. Dazu möchten wir dir diesen Festschriftsbeitrag widmen, indem wir der Frage nachgehen, ob eine Subsidiarität unter den Verlustzurechnungsobjekten bei Umgründungen gem § 4 und 21 UmgrStG bei Kapitalgesellschaften besteht bzw eine solche zwingend ist.
Die Verlustprüfung bei Umgründungen bezieht sich prima facie auf den am Umgründungsstichtag noch nicht verrechneten Verlustvortrag. Vom Wortlaut der Verlustvorschriften des UmgrStG sind offene, noch nicht verwertete Siebentelbeträge gem § 12 Abs 3 Z 2 KStG sowie Wartetasten- und Schwebeverluste zwar nicht explizit erfasst. Aus der VwGH Rechtsprechung wird allerdings vielfach eine sinngemäße Anwendung dieser Verlustvorschriften für die offenen Si...