Heinz (Hrsg.) Jirousek/Michael (Hrsg.) Lang

Praxis des Internationalen Steuerrechts

1. Aufl. 2005

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Praxis des Internationalen Steuerrechts (1. Auflage)

S. 521

Michael Tanzer

S. 523I. Einleitung

Dem Begriff der „Ansässigkeit“ kommt im Recht der Doppelbesteuerungsabkommen zweifache Bedeutung zu: Zum einen hinsichtlich der Abkommensberechtigung; diese erstreckt sich nur auf Personen, die zumindest in einem Vertragsstaat „ansässig“ sind. Zum anderen sind die Verteilungsnormen, ebenso wie der Methodenartikel, geleitet von der Vorstellung einer engeren „Ansässigkeit“, danach zu handhaben, dass letztlich nur ein Staat als „Ansässigkeitsstaat“, der andere hingegen als „Quellenstaat“ in Betracht zu kommen hat.

Diesem somit nicht nur im innerstaatlichen Recht hochbedeutsamen Begriff soll im Folgenden mit Hinblick auf natürliche Personen und ausgehend von den OECD-MA im Vergleich mit den innerstaatlichen Rechtsordnungen zweier Nachbarn, nämlich Deutschlands und der Schweiz, nachgegangen werden. Als Ausgangspunkte dienen eben die Art 4 der jeweiligen OECD-MA, die den persönlichen Anwendungsbereich von DBA sowohl auf dem Gebiet der Ertragsteuern, wie auch in der Erbschafts- und Schenkungssteuer abgrenzen:

Abs 1: „Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck ‚eine in einem Vertragsstaat ansässige Person‘ eine Person, die nach dem Recht dieses Staates dort au...

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