Praxis des Internationalen Steuerrechts
1. Aufl. 2005
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S. 289Steuerentstrickung gemäß § 6 Z 6 EStG nach dem AbgÄG 2004
S. 291I. Einleitung
Schon seit geraumer Zeit wurden Inkompatibilitäten sowohl des Steuerentstrickungstatbestandes des § 6 Z 6 EStG als auch des „Wegzugsbesteuerungstatbestandes“ des § 31 Abs 2 Z 2 EStG mit dem Gemeinschaftsrecht aufgezeigt. Erst die Rechtsprechung des EuGH – und zwar das Urteil vom , Rs C-9/02, „Hughes de Lasteyrie du Saillant“ – hat den Gesetzgeber bewogen, die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben nicht nur für die „Wegzugsbesteuerung“, sondern auch für die grenzüberschreitende Überführung von Wirtschaftsgütern aus inländischen in ausländische Betriebsstätten desselben Steuerpflichtigen zu berücksichtigen.
Der vorliegende Beitrag befasst sich mit den durch das AbgÄG 2004 geschaffenen Änderungen im Bereich des § 6 Z 6 EStG, die zum Teil über das gemeinschaftsrechtlich Gebotene hinausgehen, zum Teil jedoch auch neue Gemeinschaftsrechtswidrigkeiten herbeiführen. Nach einem kurzen Überblick über die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben (Abschnitt II.) und einer Übersicht über die Neuregelungen (Abschnitt III.) werden diese im Einzelnen analysiert (Abschnitt IV. ff).
II. Gemeinschaftsrechtliche Vorgaben
In oben genanntem Vorabentscheidungsverfahren hatte der EuGH über eine ...