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Praxis des Internationalen Steuerrechts

1. Aufl. 2005

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Praxis des Internationalen Steuerrechts (1. Auflage)

S. 253Die Bedeutung von Verständigungsvereinbarungen für die Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen

S. 255I. Die drei Arten von Verständigungsverfahren

Artikel 25 des OECD-MA eröffnet den Abkommensstaaten die Möglichkeit, im Wege ihrer zuständigen Behörden in unmittelbaren Kontakt zu treten. Die unmittelbare Kontaktaufnahme ist in drei Fällen vorgesehen:

  • zur Vermeidung von Besteuerungskonflikten in Einzelfällen (Art 25 Abs 1 und 2);

  • zur Beseitigung von Auslegungs- und Anwendungsproblemen (Art 25 Abs 3 1. Satz);

  • zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen, die im Abkommen nicht behandelt werden (Art 25 Abs 3 2. Satz).

Gegenstand dieses Beitrages sind die Auslegungsgrenzen, das Ziel, die praktische Bedeutung, der Charakter und die Kundmachungsform von Konsultationsverfahren gemäß Art 25 Abs 3 erster Satz des OECD-MA. Auf die mit der Schweiz und Liechtenstein abgeschlossenen Verwaltungsübereinkommen soll dabei besonders Bedacht genommen werden.

II. Das allgemeine Konsultationsverfahren

Gemäß Art 25 Abs 3 erster Satz OECD-MA werden sich die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten bemühen, Schwierigkeiten oder Zweifel, die bei der Auslegung oder Anwendung des Abkommens entstehen, in gegenseitigem Einvernehmen zu beseitigen. Das allgemeine Ko...

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