Festschrift Roman Leitner
1. Aufl. 2022
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Ondřej Trubač
S. 368In diesem Artikel habe ich mir zum Ziel gesetzt, grundlegende Eckpunkte bei der subjektiven Tatseite von Steuerstraftaten in Tschechien zu beschreiben. Es handelt sich um eine komplexe Problematik, die auf theoretisch-rechtlicher Ebene ausführlich behandelt werden könnte; für den Praktiker im Steuerrecht wären solche Ausführungen jedoch wohl kaum aufschlussreich. Daher habe ich mich nur für eine kurze theoretische Einführung und eine anschließende Darstellung konkreter praktischer Fallbeispiele entschieden.
Die subjektive Tatseite einer Steuerstraftat betrifft die Frage des Verschuldens, welche (nicht nur) im Steuerstrafrecht zentral ist. Das tschechische Strafgesetzbuch (nachfolgend StGB) basiert auf dem Grundsatz „nulla poena sine culpa“ (keine Strafe ohne Schuld). Wie § 13 Abs 2 StGB normiert, „ist zur Strafbarkeit der Tat ein Vorsatz erforderlich, falls das Strafgesetz nicht ausdrücklich festlegt, dass ein fahrlässiges Verschulden ausreichend ist“; hiervon ist abzuleiten, dass es zur Erfüllung der Strafbarkeit erforderlich ist, die Straftat schuldhaft begangen zu haben, nicht „nur“ zu verursachen. Deswegen gibt es ohne Verschulden keine Straftat bzw keine Strafe. Das Verschulden ist ein obligatorisc...