Festschrift Roman Leitner
1. Aufl. 2022
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S. 1701. Einleitung
Gemäß einer Medienmitteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) vom hat sie im Rahmen des globalen Standards zum automatischen Informationsaustausch (AIA) mit 96 Staaten Meldungen ausgetauscht und dabei zu rund 3,3 Millionen Finanzkonten Informationen an die Partnerstaaten versandt und selber zu rund 2,1 Millionen Konten Informationen erhalten. Die ESTV stellt die bei ihr eingegangenen Informationen den kantonalen Steuerverwaltungen zur Verfügung, welche diese zur Festsetzung und Erhebung der in den Anwendungsbereich des anwendbaren Abkommens anfallenden (direkten) Steuern verwenden. Die Weiterleitung erfolgt im Abrufverfahren an die zur Festsetzung und Erhebung der direkten Steuern (Einkommens- und Vermögenssteuern) zuständigen Behörden des Kantons, in welchem die meldepflichtige Person unbeschränkt steuerpflichtig ist. Diese können nach Abruf der ihnen zugänglich gemachten Kontoinformationen überprüfen, ob die in ihrem Kanton steuerpflichtigen Personen ihre Finanzkonten im Ausland korrekt deklariert haben. Sollte dies nicht der Fall sein, leitet die Steuerverwaltung ein Nachsteuer- und Hinterziehungsverfahren ein. Macht die steuerpflichtige Person...