Praxishandbuch Urheberrecht
3. Aufl. 2022
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 37212. Kollektive Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften
Die österreichischen Verwertungsgesellschaften haben unter anderem die Aufgabe, die Rechte von Urhebern und Leistungsschutzberechtigten wahrzunehmen. Wie diese Rechtewahrnehmung in der Praxis funktioniert und wie das flächendeckende System der damit verbundenen kollektiven Rechtewahrnehmung beschaffen ist, darüber informiert dieses Kapitel.
Das UrhG geht davon aus, dass Urheber und Leistungsschutzberechtigte an den wirtschaftlichen Ergebnissen ihres Schaffens – auf welchen Stufen der Verwertung diese auch immer anfallen – angemessen beteiligt werden sollen (§ 37b Abs 1). Diese Beteiligung wird durch ein Stufensystem zur mittelbaren Erfassung der Endverbraucher umgesetzt, indem unter anderem finanzielle Ansprüche gegen Werkvermittler geschaffen wurden, welche das an die Verwertungsgesellschaften zu bezahlende Entgelt auf den Endverbraucher umlegen.
12.1. Die kollektive Rechtewahrnehmung
Die Einzelheiten der kollektiven Rechtewahrnehmung sind im Verwertungsgesellschaftengesetz 2016 geregelt. Die abgestuften Verwertungsrechte im UrhG stellen sicher, dass bei jedem Hinzutreten einer neuen Öffentlichkeit ein weiteres Verwertungsrecht ...