Praxishandbuch Urheberrecht
3. Aufl. 2022
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S. 1247. Die Rechte des Urhebers
Das Urheberpersönlichkeitsrecht soll die geistigen Interessen des Urhebers schützen. Wie dieser Schutz konkret ausgestaltet ist, welche wirtschaftlich relevanten Verwertungsrechte und gesetzlichen Vergütungsansprüche sich daraus ableiten, erfahren Sie in diesem Kapitel. Außerdem erläutere ich, wie lange der Urheberrechtsschutz gilt, wie die Schutzdauer berechnet wird und wie es um die Übertragung und Vererbung von Urheberrechten in Österreich bestellt ist.
7.1. Worin besteht das Urheberpersönlichkeitsrecht?
Das Urheberpersönlichkeitsrecht (droit moral) ist Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts jedes Menschen. Es entsteht durch die Werkschöpfung und soll die ideellen Interessen seines Urhebers an seinem Werk schützen.
Aus dem Urheberpersönlichkeitsrecht ergibt sich ein Bündel von Einzelrechten:
Veröffentlichungsrecht („Recht auf Erstveröffentlichung eines Werks“),
Recht der ersten Inhaltsangabe eines Werks („Informationsrecht“),
Schutz der Urheberschaft,
Recht auf Urheberbezeichnung („Namensnennungsrecht“),
Recht auf Titelbezeichnung („Titelbezeichnungsrecht“);
Werkschutz und
Zugangsrecht (zu einem Werkstück).
Das Urheberpersönlichkeitsrecht als solches i...