Praxishandbuch Urheberrecht
3. Aufl. 2022
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S. 142. Urheber im Spiegel ihrer Zeit
Das derzeit in Österreich geltende UrhG stammt in seinen wesentlichen Grundzügen und Grundsätzen aus dem Jahr 1936. Alt, aber gut in seiner Prägnanz und Struktur. Ein Meisterwerk aus einem Guss, von der Persönlichkeit eines herausragenden Juristen (Franz Lißbauer [1882-1941]) geprägt, seit 1949 insgesamt 27 Mal novelliert. Durch die Digitalisierung ist das UrhG und sein Anwendungsbereich besonders spannend geworden: virtuelle dreidimensionale Erlebniswelten (wie zB Metaverse), Social Media, Artificial Intelligence etc: Die Kommunikationsgesellschaft muss sich in allen Bereichen der rasanten technologischen Entwicklung mit komplexen Fragen des urheberrechtlichen Schutzes in einem globalen Nutzungsumfeld auseinandersetzen und künftig auch in digitalen dreidimensionalen Räumen – eben dem Metaversum – zurechtfinden, die aus der Verknüpfung von realer Welt und virtueller Welt entstehen und von verschiedenen Personen gleichzeitig genutzt werden können. Urheberrecht und Innovation beeinflussen sich gegenseitig. Das ist grundsätzlich nichts Neues, auch der Tonfilm war gegenüber dem Stummfilm eine Innovation, die das Urheberrecht anno dazumal beeinflusst hatte. Urheb...