Der Syndikatsvertrag
1. Aufl. 2023
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S. 1016. Durchsetzung syndikatsvertraglicher Regelungen
6.1. Einleitung
Die Praxis zeigt, dass syndikatsvertragliche Vereinbarungen nicht immer von jedem Vertragspartner eingehalten werden. Zur Absicherung vertraglicher Rechte aus einem Syndikatsvertrag können bereits im Syndikatsvertrag selbst Vorkehrungen getroffen werden, die eine Einhaltung der Vereinbarung möglichst sicherstellen oder eine Nichteinhaltung sanktionieren.
Für den Fall, dass die vertraglichen Mechanismen zur Sicherstellung der Vertragstreue nicht ausreichen, besteht daneben freilich oft auch ein Bedürfnis nach gerichtlichem Rechtsschutz. Aufgrund des meist kurzfristigen Zeitrahmens im Vorfeld einer General- oder Hauptversammlung zur Sicherstellung der Einhaltung des Syndikatsvertrags stellt sich insbesondere die Frage nach der Zulässigkeit vorläufigen Rechtsschutzes durch einstweilige Verfügungen. Der OGH hat sich dazu in jüngster Zeit in mehreren Entscheidungen geäußert, die für die Praxis wichtige Schlussfolgerungen ermöglichen.
6.2. Ausgangslage
6.2.1. Wirksame schuldrechtliche Verpflichtung
Voraussetzung der Wirksamkeit sowohl der präventiven Regelungen im Syndikatsvertrag als auch von gerichtlichem Rechtsschutz ist eine...