Der Syndikatsvertrag
1. Aufl. 2023
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S. 865. Rechtsfolgen von Syndikatsverträgen
5.1. Allgemeines
Gesellschafter und Aktionäre von österreichischen Gesellschaften mit beschränkter Haftung bzw Aktiengesellschaften können – zusätzlich zum Gesellschaftsvertrag bzw der Satzung – grundsätzlich verschiedenste Vereinbarungen untereinander abschließen. Dies ergibt sich aus dem schuldrechtlichen Prinzip der Vertragsfreiheit. Wie im vorangehenden 4. Kapitel dieses Handbuches im Detail dargestellt, wird diese „Freiheit“ aber durch bestimmte Zulässigkeits- und Gestaltungsschranken begrenzt. Dazu zählen etwa bürgerlich-rechtliche Beschränkungen wie die tatsächliche oder rechtliche Unmöglichkeit nach § 878 ABGB sowie die Sittenwidrigkeit nach § 879 Abs 1 ABGB, verbandsrechtliche Beschränkungen des GmbHG und des AktG, Beschränkungen durch den Gesellschaftsvertrag bzw die Satzung und schließlich Beschränkungen durch den Grundsatz von Treu und Glauben.
Abhängig davon, gegen welche dieser Beschränkungen der Syndikatsvertrag bzw eine syndikatsvertragliche Bestimmung, die Stimmabgabe sowie ein auf Basis einer syndikatsvertraglichen Bestimmung gefasster Beschluss der Gesellschafter/Aktionäre verstößt, unterscheiden sich auch die jeweiligen Rechtsfolgen.
Der erste Teil des nachfolge...