Der Syndikatsvertrag
1. Aufl. 2023
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S. 584. Gestaltungsgrenzen im Syndikatsvertrag
4.1. Ausgangslage: der Syndikatsvertrag als Regelungsort für vielfältige Inhalte
Als Ausformungen der Praxis sind Syndikatsverträge in Österreich nicht positiviert. Sie sind schuldrechtliche Gesellschaftervereinbarungen, in denen sich die Gesellschafter außerhalb des Gesellschaftsvertrages ein bestimmtes Verhalten oder Unterlassen in Bezug auf eine Gesellschaft (= Hauptgesellschaft) versprechen. Der Regelungsgehalt von Syndikatsverträgen ist dementsprechend vielfältig. Häufig enthalten sie Stimmbindungsvereinbarungen, in denen sich die Syndikatspartner zu einer bestimmten Art der Ausübung ihres Stimmrechts in der Hauptgesellschaft verpflichten, die sich meist nach dem Stimmergebnis im Syndikat richtet. Das Stimmgewicht wird dabei auch abweichend vom Gesellschaftsvertrag geregelt. In Syndikatsverträgen wird mitunter auch schlicht der Unternehmensgegenstand der Hauptgesellschaft konkretisiert oder es werden Nachschüsse oder sonstige Leistungen, die über die gesellschaftsvertragliche Regelung, insbesondere über eine gesellschaftsvertraglich vorgesehene Nachschusspflicht gemäß § 72 GmbHG, hinausgehen, vereinbart. Nicht selten sind in Syndikatsverträgen auc...