Der Syndikatsvertrag
1. Aufl. 2023
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S. 363. Regelungsgehalt des Syndikatsvertrags
3.1. Einleitung
Zentraler Bestandteil eines Syndikatsvertrages ist regelmäßig die Bindung des Stimmrechts. Darunter ist die Verpflichtung der Syndikatsvertragspartner zu verstehen, nach Maßgabe des Syndikatsvertrages ihr Stimmrecht in der General- oder Hauptversammlung der Gesellschaft auszuüben. Oft sehen Syndikatsverträge vor, dass sämtliche Beschlüsse der General- oder Hauptversammlung, auf die sich das Syndikat bezieht, im Syndikat einer Vorabstimmung zu unterziehen sind. Das Ergebnis dieser Vorabstimmung haben dann alle Syndikatsteilnehmer durch entsprechende Stimmrechtsausübung in der General- oder Hauptversammlung der Gesellschaft umzusetzen. Ferner können Syndikatsverträge auch Weisungsrechte einzelner Gesellschafter anderen Gesellschaftern gegenüber vorsehen oder auch bereits inhaltlich konkretisierte Vorgaben enthalten.
In den meisten Fällen dienen die Stimmbindungen dazu, den Syndikatsteilnehmern die Kontrolle über die Gesellschaft gegenüber außenstehenden Gesellschaftern abzusichern. Ferner werden Stimmbindungsverträge dazu eingesetzt, qualifizierte Minderheitspositionen aufzubauen. Manchmal bezwecken solche Verträge, das Risiko von...