Quellensteuern
1. Aufl. 2010
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S. 249Der Steuerabzug nach § 99 und 70 EStG im Falle von Vergütungen an Dritte
Martin Eckerstorfer
S. 251I. Gesetzliche Grundlagen
Die Erhebung der Einkommen- und Körperschaftsteuer erfolgt bei beschränkt Steuerpflichtigen durch Steuerabzug oder durch Veranlagung. Neben dem für diesen Beitrag nicht weiter relevanten KESt-Abzug gem § 93 EStG stellen die Steuerabzugstatbestände des § 99 Abs 1 EStG sowie der Lohnsteuerabzug nach § 70 EStG eine besondere Form der Erhebung der Einkommensteuer bei beschränkter Steuerpflicht dar.
§ 70 EStG regelt die Lohnsteuerpflicht beschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer. Ein Lohnsteuerabzug ist bei Personen vorzunehmen, die weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und bei denen die Voraussetzungen des § 98 Abs 1 Z 4 EStG vorliegen. Nach § 98 Abs 1 Z 4 EStG unterliegen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit der...