Michael (Hrsg.) Lang/Josef (Hrsg.) Schuch/Claus (Hrsg.) Staringer

Quellensteuern

1. Aufl. 2010

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Quellensteuern (1. Auflage)

S. 249

Martin Eckerstorfer

S. 251I. Gesetzliche Grundlagen

Die Erhebung der Einkommen- und Körperschaftsteuer erfolgt bei beschränkt Steuerpflichtigen durch Steuerabzug oder durch Veranlagung. Neben dem für diesen Beitrag nicht weiter relevanten KESt-Abzug gem § 93 EStG stellen die Steuerabzugstatbestände des § 99 Abs 1 EStG sowie der Lohnsteuerabzug nach § 70 EStG eine besondere Form der Erhebung der Einkommensteuer bei beschränkter Steuerpflicht dar.

§ 70 EStG regelt die Lohnsteuerpflicht beschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer. Ein Lohnsteuerabzug ist bei Personen vorzunehmen, die weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und bei denen die Voraussetzungen des § 98 Abs 1 Z 4 EStG vorliegen. Nach § 98 Abs 1 Z 4 EStG unterliegen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit der beschränkten Steuerpflicht, wenn diese im Inland oder auf österreichischen Schiffen ausgeübt (Ausübungstatbestand) oder verwertet (Verwertungstatbestand) wird oder worden ist oder wenn die Einkünfte aus inländischen öffentlichen Kassen mit Rücksicht auf ein gegenwärtiges oder früheres Dienstverhältnis gewährt werden. Lohnsteuerpflicht für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer besteht ferner nur, wenn der Arbeitgeber eine lohnsteuerliche Betriebsstätte iSd § 81 EStG im Inland hat. Die Besteuerun...

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