Quellensteuern
1. Aufl. 2010
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S. 221Umfang der abzugsteuerpflichtigen Einkünfte gem § 99 EStG im Lichte des verfassungsrechtlichen Gleichheitssatzes
Bernhard Canete
S. 223I. Einleitung
§ 99 EStG regelt den Steuerabzug in besonderen Fällen und legt fest, dass die Einkommensteuer bestimmter beschränkt Steuerpflichtiger durch Steuerabzug (Abzugsteuer) erhoben wird. Es handelt sich hierbei um eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer, wobei eine Steuerpflicht gem § 98 EStG vorausgesetzt wird. § 99 EStG erweitert dadurch nicht den Kreis der Einkünfte, die der Besteuerung unterliegen. Durch den Steuerabzug an der Quelle gilt die Einkommensteuer grundsätzlich als abgegolten. Die Abzugsteuer iSd § 99 EStG setzt beschränkte Steuerpflicht voraus und wird daher in der Literatur oft auch als „Ausländersteuer“ bezeichnet. Besteht nämlich aufgrund eines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts im Inland unbeschränkte Steuerpflicht, kommen die Regelungen über die Veranlagung sowie über die vierteljährlichen Vorauszah...