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Pensionen im Recht der Doppelbesteuerungsabkommen

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-2061-9

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Pensionen im Recht der Doppelbesteuerungsabkommen (1. Auflage)

IV. Artikel 19 OECD-MA

IV.1. Abgrenzung des Artikels 18 gegenüber Artikel 19 (2) OECD-MA

Sowohl Art 18 als auch Art 19 OECD-MA behandeln die Zuteilung des Besteuerungsrechtes von Ruhegehältern und ähnlichen Vergütungen. Sollten beide Artikel gleichermaßen zur Anwendung gelangen, so geht Art 19 dem Art 18 OECD-MA vor. Es ist daher herauszuarbeiten, unter welchen Gesichtspunkten nur die Anwendungsvoraussetzungen des Art 18 OECD-MA erfüllt sind. Dies ist bereits im Kapitel S. 119III. geschehen, indem Art 18 OECD-MA im Detail analysiert wurde. Nunmehr erfolgt eine detaillierte Aufarbeitung des Art 19 OECD-MA, wobei jene Bereiche, in denen nur Art 19 OECD-MA zur Anwendung zu gelangen hat, aufgezeigt werden und in der Folge eine klare Abgrenzung vorgenommen werden kann. Die wesentlichsten Unterschiede in den Anwendungskriterien der beiden Verteilungsnormen werden in diesem Kapitel zusammengefasst und gegenübergestellt. Sie liegen einerseits im ehemaligen Arbeitgeber bzw Auftraggeber und der Ausübung der Tätigkeit, andererseits in der auszahlenden Stelle der Vergütung.

Beiden Verteilungsnormen ist gemeinsam, dass sie die Verteilung der Besteuerungsrechte an „Ruhegehältern und ähnlichen Vergütunge...

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