Pensionen im Recht der Doppelbesteuerungsabkommen
1. Aufl. 2012
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II. Zugrunde liegende Begriffe und Rahmenbedingungen
II.1. Der Begriff der Pension
Der Begriff der Pension ist ein seit dem 15. Jahrhundert bezeugtes Fremdwort und geht auf das lateinische „pensio“ zurück, worunter „das Abwägen; das Zuwägen; die [Aus]zahlung“ verstanden wurde. Vorerst wurden Pensionen im Sinne von „jährlichen Bezüge[n], Gehalt, Besoldung; Ehrensold“ verstanden. Im 17. Jahrhundert ist die Bedeutung für „Kostgeld“ hinzugetreten, woraus sich auch die Bezeichnung für kleine Hotels mit meist privatem Charakter gebildet hat. Ab dem 18. Jahrhundert wurde der Begriff auch im Sinne von „Ruhegehalt, Altersunterstützung, Witwengeld“ verwendet.
Eine steuerrechtliche Definition des Begriffs „Pension“ existiert weder im österreichischen nationalen noch im internationalen Steuerrecht. Im Abkommensrecht wie auch im Unionsrecht vereinigt der Begriff Altersvorsorgesysteme verschiedenster Rechtsordnungen. Der vorliegenden Untersuchung wäre daher ein abstraktes Begriffsverständnis von Pensionen zugrunde zu legen, um möglichst alle Formen möglicher Pensionen zu erfassen (siehe dazu im Detail Kapitel III. 2). Kriterium für das Vorliegen einer Pension ist die Versorgung einer Person nach Er...