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SWK 20-21, 20. Juli 2019, Seite 892

Prüfungsaufträge mittels Aufhebungsantrag gesondert anfechtbar

Neue Rechtsprechung des VwGH zu strittiger Frage

Benjamin Twardosz und Andreas Krammer

Nach der neuesten Rechtsprechung des VwGH sind Prüfungsaufträge gemäß § 148 BAO mittels Antrag nach § 299 BAO gesondert bekämpfbar. Die Bestimmung nach § 148 Abs 4 BAO, wonach ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig ist, schließt einen Antrag nach § 299 BAO nicht aus, weil es sich bei einem solchen nicht um ein Rechtsmittel handelt. Dies gilt im Übrigen auch bei Prüfungen nach § 99 Abs 2 FinStrG.

1. Verfahrensgang und Zustand des Rechtsschutzes im Abgabenrecht

Um den Sinn und Zweck eines Antrags auf Aufhebung gemäß § 299 BAO gegen einen Prüfungsauftrag zu verstehen, ist es im gegenständlichen Fall notwendig, die Hintergründe zu beleuchten, die zum Verfahren vor dem VwGH geführt haben.

Im Jahr 2014 wurden neun Außenprüfungen gemäß § 147 BAO durch die Großbetriebsprüfung bei natürlichen und juristischen Personen begonnen. Die interne Aufgabenverteilung des BMF sieht vor, dass die Großbetriebsprüfung für Prüfungsfälle von mittelgroßen Gesellschaften (Umsatzgrenze: 9,68 Mio Euro) zuständig ist. Im konkreten Verfahren wurden alle Fälle, obwohl lediglich eine Gesellschaft die Umsatzgrenze überschritten hatte und eine Tochtergesellschaft ein Gruppenmitglied war, von der Großbetriebsprüfung geprüft. Das Finanzamt konnte oder wollte nicht erklären, warum die Großb...

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