Kauf und Verkauf von Unternehmen
1. Aufl. 2022
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S. 1521. Zum Thema
Der Tatbestand der Leistungsstörungen ist breit angelegt: er erfasst alle Umstände, die der vertragskonformen Erfüllung einer Vereinbarung entgegenstehen oder diese beeinträchtigen. Dazu zählen vor allem Verzug, Unmöglichkeit, Irrtum, laesio enormis, Gewährleistung und Schadenersatz. Der Beitrag ist auf Fragen der Gewährleistung und damit verbundener/konkurrierender Schadenersatzansprüche fokussiert. Auf die Fallgruppe des Wegfalls bzw der Änderung der Geschäftsgrundlage wird nicht weiter eingegangen; diese wird in der Praxis der Vertragsgestaltung zumeist durch besondere Regelungen, sogenannte MAC-Klauseln (= material adverse change), berücksichtigt.
Im Allgemeinen kommt im Bereich der Leistungsstörungen der Vertragsgestaltung besondere Bedeutung zu, denn das Recht der Leistungsstörungen ist auf einfach abzuwickelnde Austauschgeschäfte ausgerichtet. Zwischen dem Erwerb einer bestimmten Sache und dem Erwerb eines Unternehmens bestehen aber erhebliche Unterschiede, die bei der Anwendung und Auslegung der Regelungen des allgemeinen Zivilrechts zu berücksichtigen sind. Bei einem Unternehmen handelt es sich nämlich aus der Sicht des Schuldrechts um eine Gesamtsache, einem Ko...