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Sanierbarkeit des Doppelerwerbs im Rahmen missglückter Dreiecksgeschäfte wird erleichtert
BMF sendet wichtiges Signal für die Steuerrechtssicherheit und Verwaltungsvereinfachung im EU-Warenverkehr
Mit der Erledigung vom , SWK 31/2016, 1327, wird vom BMF die Verwaltungspraxis zur Nachweispflicht der korrekten Erwerbsbesteuerung im Bestimmungsland (Art 3 Abs 8 Satz 2 UStG) im Rahmen missglückter Dreiecksgeschäfte entschärft. Gleichzeitig stellt sich jedoch die Frage, inwiefern – speziell im Lichte der aktuellen EuGH-Judikatur – eine nach wie vor streng formalistische Auslegung der allgemeinen Anwendungsvoraussetzungen von Dreiecksgeschäften gerechtfertigt ist.
1. Zum Hintergrund
In Österreich wurden die unionsrechtlichen Bestimmungen der MwStSyst-RL zu Dreiecksgeschäften in Art 25 UStG umgesetzt. Kernelement der Dreiecksgeschäftsregelung ist die abwicklungstechnische Vereinfachung bestimmter Reihengeschäfte, die im Rahmen des EU-Binnenmarktes ausgeführt werden.
Die Vereinfachung besteht im Wesentlichen darin, dass dem Erwerber (mittlerer Unternehmer) bei Vorliegen der steuerlichen Voraussetzungen die umsatzsteuerliche Registrierung im Empfangsstaat des letzten Abnehmers erspart bleiben soll. Um in den Genuss der Dreiecksgeschäftsregelung zu kommen, tritt jedoch ein österreichischer Erwerber mit seiner österreichischen UID auf, was dann zu erheblichen steuerlichen Problemen führt, wenn das Dreiecksgeschäft missglü...