SWK-Spezial Reihen- und Dreiecksgeschäfte
2. Aufl. 2020
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4.1. Allgemeines
4.1.1. Reihengeschäft mit drei Beteiligten aus drei Mitgliedstaaten
Das Dreiecksgeschäft ist eine im UStG besonders geregelte Variante eines Reihengeschäfts. Es kann nur bei bestimmten, in Art 25 definierten Sachverhaltskonstellationen auftreten. Da es sich um ein Reihengeschäft handelt, sind die Bestimmungen des § 3 Abs 15 auch innerhalb eines Dreiecksgeschäfts anzuwenden. Das betrifft insbesondere die Zuordnung der bewegten Lieferung und die Regelungen über den Lieferort.
Anders als das österreichische UStG enthält die MwStSyst-RL keine gesonderte eigene Regelung des Dreiecksgeschäfts. Unionsrechtliche Rechtsgrundlage ist die 1. Vereinfachungs-RL, die Bestimmungen zum Dreiecksgeschäft sind in verschiedenen Artikeln der MwStSyst-RL verstreut: Art 42 Buchst a und b, Art 141 Abs 1 und 3, Art 197 Abs 5, Art 226 Abs 4, Art 251 Abs 7 und Art 265 Abs 6 MwStSyst-RL.
Die Vereinfachungsregelung für das Dreiecksgeschäft sieht für den mittleren und den letzten an einem solchen Reihengeschäft beteiligten Unternehmer besondere Erklärungs-, Melde- und Rechnungsausstellungspflichten vor, insbesondere um dem mittleren Unternehmer eine Registrierung im Bestimmungsland der Gegenstände zu erspa...