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Gruppenbesteuerung: Großmutterzuschuss
Verhindert § 12 Abs 3 Z 3 KStG, dass der Wertverlust an der Zuschuss empfangenden Gesellschaft in das Gruppenergebnis Eingang findet, steht § 9 Abs 7 Satz 1 KStG in systematischer Interpretation der steuerlichen Berücksichtigung des Wertverlusts ihrer Beteiligung bei der zuschussgewährenden Obergesellschaft nicht zur Gänze entgegen. In einem solchen Fall kann der zuschussgewährende Gruppenträger (Großmuttergesellschaft) die WertS. 1116minderung seiner Beteiligung an der gruppenzugehörigen Untergesellschaft (Mutter) insoweit steuerlich geltend machen, als der Nachweis erbracht wird, dass diese Wertminderung aus dem Umstand resultiert, dass jene Gesellschaftsanteile, welche die gruppenzugehörige Untergesellschaft (Mutter) ihrerseits an der nicht gruppenzugehörigen Zielgesellschaft hält, eine Wertminderung erfahren haben. Dabei muss die Wertminderung jenen Teil der von der Untergesellschaft (Mutter) aktivierten Anschaffungskosten betreffen, der im durchgeleiteten (Großmutter-)Zuschuss besteht. – (§ 12 Abs 3 Z 3 KStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( 2013/15/0139; siehe Laudacher, SWK 13/2016, 665)