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SWK 13, 5. Mai 2016, Seite 665

Keine teleologische Reduktion von § 12 Abs 3 Z 3 KStG trotz überschießender Regelung

Wertminderung der Beteiligung beim Gruppenträger in systematischer Interpretation von § 9 Abs 7 KStG möglich

Marco Laudacher

Der VwGH hat im Erkenntnis vom , 2013/15/0139, eine Abschreibung der Beteiligung aus Großmutterzuschüssen aufgrund eines Veräußerungsverlusts bei der Zwischengesellschaft durch teleologische Reduktion von § 12 Abs 3 Z 3 KStG nicht anerkannt. Die Veränderung des Wertes der Beteiligung an der Tochtergesellschaft im Betriebsvermögen der Muttergesellschaft führt nicht zwingend zu einer Änderung des Wertes der Beteiligung an der Muttergesellschaft im Betriebsvermögen der Großmuttergesellschaft, da die Wertänderungen auf den unterschiedlichen Ebenen nicht übereinstimmen müssen.

1. Der Sachverhalt

Der Gruppenträger B. AG leistete 2010 einen nichtrückzahlbaren Großmutterzuschuss an die Enkelgesellschaft AR GmbH. Dem Gruppenmitglied (Muttergesellschaft A. GmbH) wurde in der Folge die Siebentelabschreibung des Veräußerungsverlusts aus dem Verkauf der Beteiligung an der AR GmbH im Ausmaß des Großmutterzuschusses vom zuständigen Finanzamt verweigert, weil § 12 Abs 3 Z 3 KStG bei Einlagen in mittelbar verbundene Körperschaften bezüglich der Zwischenkörperschaften einen Einsatz des niedrigeren Teilwerts nicht zulässt. Nach § 9 Abs 7 KStG war auch eine Teilwertabschreibung beim Gruppenträger nicht zulässig. Der quasi „doppelte Ausschluss“ der Teilwe...

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