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SWK 13, 1. Mai 2020, Seite 741

Steuerpolitik in „Corona-Zeiten“

Drei Legistik-Vorschläge

Peter Beisteiner

SWK-Leser Dr. Peter Beisteiner, Steuerberater, Wirtschaftstreuhänder und Geschäftsführer der Dr. Beisteiner Wirtschaftstreuhandgesellschaft m.b.H. in Salzburg, schreibt uns anlässlich der Coronavirus-Krise und formuliert drei Vorschläge für die Legistik.

Unsere Bundesregierung hat alle Hände voll zu tun, die COVID-19-Krise zu managen. Erste Praxiserfahrungen zeigen, dass die Umsetzung der neuen Gesetze und Verordnungen nicht so ohne Weiteres zu meistern ist – eine Herausforderung für unseren Berufsstand als Steuerberater und für alle, die mit diesen Themen befasst sind. Als Steuerberater und Geschäftsführer zweier mittelständischer Gewerbebetriebe erlebe ich die Realität hautnah. Dies ist auch der Anlass, drei Vorschläge zu formulieren, die rasch legistisch umgesetzt werden können:

  • Verlustrücktrag: Die als Folge der Coronavirus-Krise zu erwartende Wirtschaftskrise wird 2020 und zumindest 2021 in zahlreichen Branchen Verluste verursachen. Eine rückwirkende Verrechnung dieser Verluste mit Gewinnen der Jahre 2018, 2019 führt zu nachträglichen Steuergutschriften, damit wird die Liquidität und somit die Krisenanfälligkeit vieler Unternehmen verbessert. Vielfach könnte dadurch die Inanspru...

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