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Ertragsteuerliche Auswirkungen des „Brexit“ für Unternehmen
Entstrickungsbesteuerung – Umgründungen – Gruppenbesteuerung
Mit Ablauf des ist das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union ausgeschieden („Brexit“). An diesen Austritt sind freilich auch steuerliche Implikationen geknüpft, die insbesondere für grenzüberschreitend tätige Unternehmen von Bedeutung sind. Elisabeth Titz und Alexandra Wild gehen – unter Berücksichtigung der im Austrittsabkommen vorgesehenen Übergangsfrist – näher auf die ertragsteuerlichen Besonderheiten in Zusammenhang mit dem Brexit ein und beleuchten dabei insbesondere die Auswirkungen auf die Entstrickungsbesteuerung.
1. „Brexit“ und steuerliche Implikationen
Der durch das EU-Mitgliedschaftsreferendum am angestoßene Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union („Brexit“) wurde mit vollzogen: Das Vereinigte Königreich schied mit Ablauf dieses Tages aus der EU aus. An diesen Austritt sind auch steuerliche Folgen geknüpft, die insbesondere für grenzüberschreitend tätige Unternehmen von Interesse sind.
Da aufgrund des zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich verhandelten und am unterzeichneten Austrittsabkommens letztlich ein geregelter Austritt aus der EU gelungen ist, wird das Vereinigte Königreich nicht mit sofortiger Wirkung – dh nicht ber...