Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 31, 10. November 2020, Seite 1468

Highlights aus dem UmgrStR-Wartungserlass 2020

Rückwirkungszeitraum – Zuschreibungsobergrenze – Nachversteuerung – Hinzurechnungsbesteuerung – Exportverschmelzung – Missbrauch – Brexit

Lukas Franke und Christoph Schlager

Kurz vor Weihnachten 2019 wurde der aktuelle Wartungserlass der UmgrStR zur Begutachtung versendet, aufgrund der COVID-19-Krise hat sich die Veröffentlichung der Endversion bis zum Herbst 2020 verzögert. Schwerpunkte der Wartung sind – neben der Einarbeitung der gesetzlichen Änderungen durch das StRefG 2020, insbesondere des neuen Anteilstauschregimes – eine Reihe von praxisrelevanten Aussagen, primär aus Einzelauskünften. Diese stehen im Mittelpunkt dieses Beitrags.

1. Handlungsmöglichkeiten im Rückwirkungszeitraum

Das VwGH-Erkenntnis zur Trennung von Grund und Boden und Gebäude im Rückwirkungszeitraum hat nicht nur zu einer gesetzlichen Lösung für diesen Fall im Rahmen des JStG 2018 geführt, sondern auch die Frage aufgeworfen, wo die Grenzen der Gestaltbarkeit des zu übertragenden Vermögens im Rückwirkungszeitraum liegen. Der UmgrStR-Wartungserlass 2020 greift diese Problematik auf und nimmt zu den wichtigsten praktischen Konstellationen der Trennung von Wirtschaftsgütern im Rückwirkungszeitraum wie folgt Stellung:

  • Sollen Grundstücke nur zum Teil übertragen werden, zB weil es sich um (vereinigte) Alt- und Neugrundstücke handelt, ist nach Rz 694 UmgrStR eine Trennung durch Realteilung im Rückwirkungszeitraum mö...

Daten werden geladen...