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Highlights aus dem LStR-Wartungserlass 2022
Lohnsteuer-Update Februar 2023: Aktuelles auf einen Blick
Mit , 2022-0.882.742, BMF-AV 2022/161, wurden die Lohnsteuerrichtlinien aufgrund der gesetzlichen Änderungen angepasst sowie die aktuelle Rechtsansicht des BMF zu den verschiedensten Themenstellungen und höchstgerichtliche Entscheidungen in die LStR 2002 eingearbeitet. Zudem wurden redaktionelle und sonstige Aktualisierungen durchgeführt sowie aktualisierte Effektivtabellen eingefügt.
Im Folgenden werden die wesentlichen Änderungen in den Lohnsteuerrichtlinien aus dem LStR-Wartungserlass 2022 dargestellt.
1. Steuerbefreiungen
1.1. Gruppenmerkmal iZm Steuerbefreiungen (Rz 76 LStR)
Für eine betriebsbezogene Gruppenbildung im Rahmen der Steuerbegünstigungen kann auch der Verantwortungsgrad für das Unternehmen herangezogen werden, wenn dieser anhand objektiver, nachvollziehbarer Kriterien (zB nach einem anerkannten Stellenbewertungssystem) präzisiert ist. Unter diesen Voraussetzungen können nunmehr auch leitende Angestellte eine Gruppe darstellen. Innerhalb einer Gruppe sind aber sämtliche Arbeitnehmer gleich zu behandeln und unter denselben objektiven, nachvollziehbaren Kriterien zu berücksichtigen. Es darf keine willkürliche Gruppenbildung erfolgen.