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SWK 22, 5. August 2019, Seite 945

Wie weit geht die Kognitionsbefugnis des BFG?

Umqualifizierung und Wiederaufnahme

Stefan Schuster

Viele kennen das Problem der Umqualifizierung eines vermeintlich freien Dienstverhältnisses oder Werkvertrags in ein echtes Dienstverhältnis. Einhergehend ist unter anderem die Erlassung eines Haftungsbescheides bezüglich Lohnsteuer an den nunmehrigen Dienstgeber. Aber was passiert auf der abgabenrechtlichen Seite des echten Dienstnehmers, wenn durch den neuen Lohnzettel ein Pflichtveranlagungstatbestand vorliegt?

Nun – nichts, wie das BFG in seiner Entscheidung vom , RV/7101946/2019, festhielt.

1. Sachverhalt

Für das Jahr 2006 erfolgte mit Bescheid des Jahres 2007 eine Festsetzung der Einkommensteuer. Im Juni 2009 erfolgte eine schließlich in Rechtskraft erwachsene Wiederaufnahme des Verfahrens für das Jahr 2006 und eine Neufestsetzung der Einkommensteuer. Im August 2010 wurden schließlich eine nochmalige Wiederaufnahme des Verfahrens verfügt und die Einkommensteuer 2010 nochmals verändert festgesetzt. Die Begründung der Wiederaufnahme lautete: „Das Verfahren war gemäß § 303 Abs 4 BAO wiederaufzunehmen, weil ein berichtigter oder neuer Lohnzettel übermittelt wurde, aus dem sich eine geänderte Einkommensteuerfestsetzung ergibt. Zur näheren Begründung wird auf die Begründung des im wiederaufgenommene...

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