Krisen- und Sanierungsmanagement
1. Aufl. 2017
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S. 614XX. Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen
A. Rahmenbedingungen – Arbeitnehmer und Unternehmenskrise
1. Allgemeine Aspekte
Insolvenz bedeutet nicht zwangsläufig den Untergang des Unternehmens. Die Insolvenz kann ein Weg sein, das Unternehmen aus der Krise zu führen („Sanieren statt Ruinieren“). Aus Arbeitnehmersicht bietet ein Insolvenzverfahren oder auch der Insolvenztatbestand gemäß IESG (Abweisung mangels Masse) den Schutz der IESG-Sicherung. Wenn der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer Beiträge zur außergerichtlichen Sanierung fordert, ist zu unterscheiden, ob es sich um geförderte Maßnahmen oder um individuelle Beiträge handelt.
Arbeitnehmer haben idR keinen Einblick in die wirtschaftliche Situation des Arbeitgebers. Eine Krise beginnt daher oft mit Gerüchten, die Unsicherheiten und Unzufriedenheit hervorrufen. Der Betriebsrat hat Informations-, Beratungs- und Mitwirkungsrechte (vgl § 39 Abs 1 ArbVG; §§ 108 ff ArbVG). Er kann auch Mittler zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sein und beeinflusst auch erheblich die Stimmung bei den Beschäftigten. Für eine geordnete Abwicklung einer Insolvenz ist die Einbindung des Betriebsrates ratsam.
Nach Eröffnung der Insolvenz übernimmt der Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen (ISA) d...