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SWK 31, 10. November 2020, Seite 1463

Rechtsschutz bei COVID-19-Förderungen

Fehlender Rechtsanspruch und Hürden bei der Rechtsdurchsetzung

Robert Rzeszut und Philip Predota

Mit dem Fixkostenzuschuss, dem Corona-Hilfsfonds, der Kurzarbeit, dem Härtefallfonds, den Steuerstundungen sowie diversen anderen Unterstützungsmaßnahmen wurde ein umfangreiches „Corona-Hilfspaket“ geschnürt, um die negativen wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie abzufedern. Zur Abwicklung von Fixkostenzuschuss und Staatsgarantien für Betriebsmittelkredite wurde sogar eigens die COFAG gegründet. Die meisten finanziellen Hilfsmaßnahmen werden im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung ohne Rechtsanspruch gewährt. Dies bewirkt ein ausgedünntes Rechtsschutzsystem, jedoch können auch ohne Rechtsanspruch zugesagte Förderungen vom Förderungswerber am Zivilrechtswege eingeklagt werden.

1. Überblick

Mit den Worten „Koste es, was es wolle“ verkündete der Bundeskanzler die Maßnahmen der Bundesregierung zur Bewältigung der negativen wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie. Zur Sicherung von Arbeitsplätzen und zur Stabilisierung der österreichischen Wirtschaft schnürte die Bundesregierung ein „Corona-Hilfspaket“ mit einem Gesamtvolumen iHv 38 Mrd Euro. Die Mittel aus diesem Finanzpaket sollen in den Krisenbewältigungsfonds (4 Mrd Euro), in diverse Nothilfen (15 Mrd Euro), in Kreditg...

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